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Geschäftsbedingungen

Stand 7. April 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrgäste (Nutzer)

Leistung der Holmi GmbH (kurz: Holmi)

  1. Die Benutzung der Holmi Softwaresysteme (kurz: Holmi Systeme) ist kostenlos für Nutzer internetfähiger Elektronikgeräte. Durch die Online-Plattform sowie den Applikationen für mobile Endgeräte kann der Nutzer über Holmi eine Transportsuchanfrage an potenzielle Taxiunternehmer (Transportdienstleister) starten. Dazu wird der aktuelle Standort des Nutzers geortet. Dem Taxiunternehmer bzw. dem Taxilenker werden bei der Anfrage Name, Standort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Profilfoto (falls veröffentlicht) des Nutzers übermittelt. Werden sich Nutzer und Transportdienstleister über Abholort, Zielort und Fahrpreis einig, findet ein Vermittlungsgeschäft statt.
  2. Vor der Nutzung der Leistungen von Holmi hat sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer Angabe seines Vor- und Nachnamens, E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf Holmi zu registrieren. Erst dann ist der Nutzer berechtigt den Service zu nutzen.
  3. Die Bestellung der Fahrzeuge über Holmi ist für den Nutzer kostenlos. Die Nutzung des mobilen Endgerätes, sowie anfallende Internetkosten hat der Nutzer selbst zu tragen. Der Nutzer hat für die Vermittlung der Transportdienstleistung keine zusätzlichen Kosten an Holmi zu bezahlen.
  4. Startet der Nutzer über Holmi eine Suchanfrage, leitet Holmi die Anfrage mit allen notwendigen Daten in elektronischer Form an potenzielle Taxiunternehmer im eigenen oder fremden Partnernetzwerk weiter. Es ist dabei unerheblich, ob der potenzielle Taxiunternehmer eine direkte Geschäftsbeziehung mit Holmi unterhält oder einem Partnernetzwerk angeschlossen ist. Eine über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgehende Leistung erfolgt durch die Nutzung der Anwendung keinesfalls. Zwischen Holmi und dem Nutzer kommt durch die Verwendung der Anwendung kein Vertrag zur Personenbeförderung zustande. Holmi übernimmt keine Haftung für Dritte, für Taxiunternehmer bzw. Taxilenker.
  5. Die Verrechnung der in Anspruch genommenen Beförderungsleistung erfolgt direkt zwischen dem Nutzer und dem beauftragten Transportdienstleister.
  6. Holmi stellt dem Nutzer bei unbaren Fahrten im Namen und auf Rechnung des Transportdienstleisters eine Rechnung über das Fahrtentgelt mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer aus und übernimmt das Inkasso für den Transportdienstleister.

Fahrpreisberechnung und Fahrpreisabrechnung

  1. Wird ein Vertrag zur Personenbeförderung zwischen einem Nutzer und einem Taxiunternehmer abgeschlossen richtet sich der Fahrpreis nach den gesetzlichen Bestimmungen am Ort der Beförderungsleistung.
  2. Der Nutzer kann den Fahrpreis mit der im System hinterlegten Kreditkarte bezahlen. Dafür ist eine vorherige Aktivierung der Kreditkartendaten und der Abschluss einer mobilen Zahlungsvereinbarung notwendig. Falls die Fahrzeuge des ausführenden Transportdienstleisters über eine Registrierkassa verfügen, kann der Fahrpreis auch in Bar bezahlt werden (gilt nur für Bestellungen über mobile Anwendungen). Holmi ist berechtigt, persönliche Daten und Bankdaten an Kreditkarten- und Zahlungsdienstleister weiterzuleiten.
  3. Sobald der Nutzer der Holmi App den Transport bestellt und der ausführende Transportdienstleister die Ausführung der Dienstleistung bestätigt hat, gilt der Transport als vorbestellt. Die Stornierung der Nutzung eines bestellten Transports beschreibt folgende Situationen und gilt wenn (gilt nicht für vorbestellte Businessfahrten):  (1) Der ausführende Transportdienstleister wurde über den Erhalt einer Bestellung des Nutzers informiert und der Nutzer hat nicht innerhalb 5 Minuten nach Bestellung den Transport via mobiler Handy App storniert. (2) Der Nutzer findet sich nicht innerhalb von 5 Minuten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrer ihn über die Ankunft des Fahrzeugs an seinem Bestimmungsort informiert hat, am Bestimmungsort ein. Im Falle einer Stornierung kann eine Strafgebühr in Höhe von EUR 7,- dem Nutzer verrechnet werden. Der gesamte Punkt 3 gilt nur für Bestellungen über mobile Anwendungen. 
  4. Wir haben das Recht, das Nutzungsrecht der Holmi App zu widerrufen, wenn der Nutzer innerhalb von 24 Stunden mehrere aufeinanderfolgende Bestellungen storniert hat.

Holmi Kundengutscheine und Holmi Bonusclub

  1. Herausgeber und beteiligte Personen: Der Herausgeber der Kundengutscheine (kurz: Gutschein) ist die Holmi GmbH (kurz: Holmi). Als Gutschein wird der Empfehlungsgutschein, der Neukundengutschein sowie der Aktionsgutschein verstanden. Der Empfehlungsgutschein wird wertmäßig ausgewiesen und dem Empfehler für die erfolgreiche Empfehlung/Vermittlung eines neuen Holmi-Kunden gewährt. Der Neukundengutschein wird ebenfalls wertmäßig ausgewiesen und dem Holmi-Neukunden für die erste Fahrt gewährt. Als Holmi-Neukunden gelten ausschließlich natürliche Personen, welche im Zusammenhang mit der Empfehlung die Holmi-App erstmalig installieren. Der Aktionsgutschein wird von Holmi für die nächste(n) Fahrt(en) mit einem von Holmi vermittelten Fahrzeug gewährt.
  2. Holmi Bonusclub: Nutzer sammeln für jede über die Holmi-App vermittelte Fahrt Bonuspunkte. Diese Bonuspunkte können ab einer bestimmten Punkteanzahl gegen Freifahrten, Fahrtermäßigungen über Holmi oder gegen Gutscheinen von einem Partner aus dem Partnernetzwerk eingelöst werden.
  3. Gutscheinwert: Der Gutscheinwert lautet entweder auf einen festen Geldbetrag oder auf einen, auf den Fahrpreis bezogenen Prozentbetrag. Der Gutscheinwert wird nach Abschluss einer berechtigten Fahrt jeweils vom Bruttofahrpreis in Abzug gebracht. Der Gutscheinwert wird als Zuschuss gewährt, ausschließlich von Holmi übernommen und auf der Kundenrechnung ausgewiesen. Der dienstausführende Taxiunternehmer erhält den vollen Fahrpreis abzüglich der vereinbarten Provision. Ein verfügbarer Gutschein wird in der Holmi-App unter Zahlungsmethoden angeführt. Gutscheine aus dem Partnernetzwerk werden ebenfalls von Holmi zur Verfügung gestellt, haben jedoch keinen Bezug zum Fahrpreis.
  4. Einlösebedingungen: Wird in der Holmi-App ein aktiver Gutschein angezeigt, so kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen eingelöst werden. Werden mehrere Gutscheine gleichzeitig eingelöst, so werden diese der Reihe nach auf die nächsten Fahrten aufgeteilt. Pro Fahrt kann nur ein Gutschein in Anspruch genommen werden. Das Erlangen und Einlösen eines Gutscheins setzt voraus, dass die Holmi-App ordnungsgemäß am Smartphone installiert ist, die für die Registrierung erforderlichen persönlichen Daten wahrheitsgemäß eingegeben wurden, eines der folgenden Zahlungsmittel zur Zahlung der folgenden Fahrten hinterlegt wurde: Kreditkarte, Debit Mastercard, Apple Pay; die einlösende natürliche Person zumindest 18 Jahre alt ist.
  5. Handelt es sich um einen Empfehlungsgutschein, so darf der persönliche Einladungscode des Empfehlers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das bedeutet, dass dieser nur an persönliche Kontakte weitergegeben werden darf und nicht öffentlich (z.B. auf öffentlichen Websites, Gutschein-Websites) verbreitet werden darf. Ebenfalls ist es nicht gestattet, der persönliche Einladungscode per Suchmaschinenmarketing zu bewerben. 
  6. Der Gutschein kann nicht in Bar eingelöst werden und ist nicht übertragbar. Bei Fahranfragen bzw. Fahrten, für die dem Kunden eine Stornogebühr verrechnet wird, wird von Holmi kein Gutschein gewährt.  Holmi ist berechtigt, einzelne Personen einseitig und ohne Angabe von Gründen aus Gutscheinaktionen und Partnerangeboten auszuschließen. Ebenso ist Holmi berechtigt, Gutscheinaktionen und Partnerangebote jederzeit einzustellen. Dies kann auch rückwirkend geschehen, sodass bereits erworbene bzw. eingelöste Bonuspunkte oder Gutscheine wertlos werden. Innerhalb des Wiener Taxitarifgebiets werden keine Kundengutscheine mehr angewendet. 
  7. Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Gutschein ausgewiesen. Die Einlösung des Gutscheins ist nur innerhalb dieser Gültigkeit zulässig. Nach dem Einlösen muss der Gutschein innerhalb eines Monats verbraucht werden. Nach Ablauf der genannten Fristen verfällt der Gutschein ersatzlos.

Änderung und Beendigung der Leistung

Holmi kann jederzeit die Softwaresysteme ändern, um diese weiter zu entwickeln und zu verbessern, oder die mit den Systemen erbrachten Leistungen nicht mehr anbieten.

Verfügbarkeit

  1. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Systeme. Holmi ist jedoch bemüht auftretende Störungen schnellstmöglich zu beheben. Ebenfalls besteht keine Gewähr, dass zu jeder Uhrzeit und in jeder Umgebung ein geeigneter Transportdienst verfügbar ist. Dementsprechend übernimmt Holmi auch keine Haftung für Verluste, die durch eine nicht oder unzureichende Funktionsfähigkeit der Holmi App oder anderen Holmi Dienstleistungen entstehen.
  2. Darüber hinaus hat Holmi das Recht, seinen Service vorübergehend einzustellen, auch ohne die Benutzer individuell zu informieren. Eine diesbezügliche Information erfolgt rechtzeitig über die Homepage von Holmi: http://www.holmi.at

Haftung

  1. Holmi haftet nicht für die Qualität der erbrachten oder nicht erbrachten Dienstleistung des Transportdienstleisters, da Holmi diese Leistung nur vermittelt.
  2. Holmi haftet nicht dafür, dass die von Holmi übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und die Nutzer bzw. Transportdienstleister rechtzeitig erreichen.  
  3. Für Schäden, die dem Nutzer durch die Verwendung der Holmi Software entstehen, haftet Holmi nicht.
  4. Bei Personenschäden, Sachschäden, oder Vermögensschäden haftet der Transportdienstleister bzw. der Lenker selbst und nicht Holmi oder die Software.
  5. Sollte die Holmi Software oder die Übermittlung von Daten zu Beeinträchtigungen oder Beschädigungen der Hard- oder Software des Nutzers führen, so haftet Holmi für diese, soweit sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Auch für Datenverlust des Nutzers haftet Holmi nicht.
  6. Stellt Holmi seinen Service vorübergehend oder endgültig ein, so begründet dieser Umstand keine Haftung.
  7. Eine Haftung für Inhalte und Webseiten Dritter auf der Homepage von Holmi besteht nicht.

Allgemeine Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig den entsprechenden Vorgaben von Holmi anzugeben. Sollte es zu Änderungen kommen, muss der Nutzer diese anpassen.
  2. Der Nutzer darf die zur Verfügung gestellte Software nicht kopieren, verändern oder entwickeln. Alle Rechte bleiben bei Holmi.
  3. Ebenfalls hat der Nutzer die Software so zu nutzen, dass keine Schäden oder Überbelastungen auftreten.
  4. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Für die Sicherheit seines Kontos ist der Nutzer selbst verantwortlich. Sollten Dritte die Software benutzen muss der Nutzer Holmi umgehend in Kenntnis setzen. Der Nutzer stellt Holmi von allen Ansprüchen und ggf. entstehenden Kosten frei, die ein Dritter wegen vertragswidriger Nutzung der Holmi Software oder wegen einer Verletzung der AGB gegen Holmi erhebt. 
  5. Die Daten anderer Nutzer sowie die Daten deren Fahrer, welche die Software benutzen, darf der Nutzer nicht an Dritte weitergeben.
  6. Holmi stellt sich von der Haftung gegenüber Dritten frei, wenn der Nutzer eine Rechtsverletzung zu vertreten hat. Ebenfalls muss der Nutzer Holmi umgehend informieren, wenn Dritte aufgrund seiner Rechtsverletzung Ansprüche gegenüber Holmi geltend machen.
  7. Der Nutzer haftet für auftretende Schäden bei seiner Rechtsverletzung selbst.
  8. Bei Beschädigung bzw. Verunreinigung des dienstausführenden Fahrzeuges ist der Nutzer verpflichtet, für eine fachgerechte Behebung der Schäden bzw. für eine professionelle Reinigung des Fahrzeuges selbst aufzukommen.
  9. Wählt der Nutzer die Bezahlung per Kreditkarte, so verzichtet der Nutzer auf den Erhalt einer papierhaften Quittung. Die Rechnung wird dem Nutzer per E-Mail an die hinterlegte E-Mail Adresse gesendet.
  10. Der Nutzer stimmt den Datenschutzbestimmungen (http://holmi.at/datenschutz) von Holmi ausdrücklich  zu.

Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. Für veröffentlichte Inhalte und Daten in den Holmi Systemen oder auf der Webseite, trägt der Nutzer selbst die Verantwortung. Dieser ist verpflichtet sich an das bestimmende Recht und Gesetz zu halten.
  2. Bei Verstoßen gegen oben angeführte Regeln ist Holmi befugt, den Nutzer zu sperren und sein Profil zu löschen.

Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB umfassen die gesamte Vereinbarung zwischen Holmi und dem Nutzer. Nebenabreden bestehen nicht. Sollten ergänzende Vereinbarungen wirksam werden, bedürfen diese der Schriftform. 
  2. Sollte ein angeführter Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nicht gültig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser Geschäftsbedingung am nächsten kommt.
  3. Holmi hat das Recht, die AGB’s und die Datenschutzbestimmungen einseitig zu ändern, soweit diese Änderungen rechtlich zumutbar sind. Die AGB’s können stets unter https://holmi.co/de/agbs/ eingesehen werden.
  4. Der Erfüllungsort ist Dornbirn. Es gilt österreichisches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer von vorbestellten Transferfahrten und Stundenbuchungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf eine Dienstleistung der Holmi GmbH (kurz: Holmi), welche die Vermittlung von vorbestellten Transferfahrten und Stundenbuchungen abbildet. Diese gelten in Ergänzung zu den weiter oben angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Holmi ermöglicht ihren Nutzern über eine eigene Online-Plattform, eigene Applikationen für mobile Endgeräte sowie durch Einbindung in fremde Online-Plattformen (gemeinsam: Holmi Systeme), eine Transportsuchanfrage an potenzielle Taxiunternehmer (Transportdienstleister) zu starten.
  2. Die Leistung von Holmi besteht nur in der Vermittlung von Transportdienstleistung, nicht in der Erbringung von Transportdienstleistungen. Die in den Holmi Systemen dargestellten Leistung werden von unabhängigen Transportdienstleistern durchgeführt. Durch die Benutzung der Holmi Systeme sowie der Beförderung eines Fahrgastes kommt ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem Transportdienstleister zustande. Der Nutzer wird daraus berechtigt, die Transportdienstleistung und weitere Ansprüche direkt vom Transportdienstleister zu verlangen.
  3. Der Nutzer verpflichtet sich, die im Registrierungsprozess erforderlichen Daten richtig und vollständig anzugeben bzw. etwaige Änderungen zeitnah Holmi bekanntzugeben.

Zusatzservice und Stornierung

  1. Der in den Holmi Systemen angezeigter Preis gilt für eine Start und eine Zieladresse. Werden vom Nutzer Zwischenstopps oder Zusatzziele angefragt, so wird diesem Wunsch im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten und gegen adäquates Mehrentgelt nachgekommen. Weiters können nicht gebuchte, kurzfristig angefragte Zusatzservices wie Mehrgepäck, Kindersitz, Tiere ect. zu höheren Kosten führen bzw. vom Fahrdienstleister auch verweigert werden. Im Fall einer berechtigten Verweigerung ist der Fahrpreis vom Nutzer regulär zu zahlen.
  2. Eine Stundenbuchung beginnt zum gebuchten Abholzeitpunkt. Der Abholort und der letzte Zielort müssen bei einer Stundenbuchung im selben Stadtgebiet sein. Im Falle von gewünschten Abweichungen wird diesen im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten und gegen adäquates Mehrentgelt nachgekommen.
  3. Eine Stornierung der Transferfahrt ist kostenlos, wenn diese mindestens 90 Minuten vor der Abholzeit erfolgt. Eine Stundenbuchung kann kostenlos storniert werden, wenn die Stornierung mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit erfolgt. Erfolgt die Stornierung später, ist der volle Fahrpreis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur über das Buchungsportal oder über die Mobile App vorgenommen werden. Umbuchungen werden grundsätzlich wie Stornierungen und Neubuchungen behandelt. 

Wartezeiten / Nichtantritt einer Transferfahrt

  1. Eine Transferfahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer nicht innerhalb 15 Minuten ab dem vereinbarten Abholzeitpunkt beim vereinbarten Abholort erscheint.  Bei Flughafen- bzw. Bahnhofsabholungen verlängert sich die mitvereinbarte Wartezeit von 15 auf 45 Minuten. Wird vom Nutzer eine längere Wartezeit angefragt, so wird diesem Wunsch im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten und gegen adäquates Mehrentgelt nachgekommen.
  2. Eine Stundenbuchung gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bis zum Ablauf der gebuchten Zeit nicht am vereinbarten Abholort erscheint.
  3. Nicht angetretene Fahrten sind voll zu vergüten.

Fahrzeugklasse

Der Nutzer kann die Fahrzeugklasse bei Buchung frei wählen. Die in den Holmi Systemen abgebildeten Fahrzeuge sind Symbolbilder. Es besteht kein Anspruch auf genau diese Fahrzeuge bzw. Chauffeure. Dementsprechend sind die abgebildeten Fahrzeugkapazitäten (Personen und Kofferanzahl) nur grobe Richtwerte.

Verhalten im Fahrzeug

Während der Fahrt sind alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften für den Straßenverkehr ausnahmslos einzuhalten. Insbesondere ist die Anschnallpflicht zu befolgen. Der ausführende Transportdienstleister ist verantwortlich für die Durchführung einer sicheren Fahrt. Dementsprechend ist den Anordnungen des Transportdienstleisters immer Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung oder unangemessenem Verhalten im Fahrzeug kann der Fahrdienstleister die Weiterfahrt verweigern und den vollen Fahrpreis verlangen. Bei Beschädigung oder Verschmutzung des Fahrzeuges hat der Nutzer für die professionelle Reparatur bzw. Reinigung aufzukommen sowie auch den dadurch entstandenen Nutzungsausfall zu tragen.

Fahrpreis / Zahlung / Rechnung

  1. Der Fahrpreis richtet sich wesentlich nach der angefragten Kilometerleistung, der durch die Fahrt aufzuwendende Arbeitszeit, der Fahrzeugklasse und ggf. durch den Abhol- oder Zielort. Nachträglich zugebuchte Leistungen können sich preiserhöhend auswirken. Kommt es zu einer spontanen Aufwandsverringerung des Transportdienstleisters bleibt der ursprünglich vereinbarte Preis unberührt.
  2. Die Zahlung des Fahrpreises erfolgt mit der im Online-Buchungssystem hinterlegten Kreditkarte. Anfallende Kreditkartengebühren trägt Holmi. Die Zahlung des Fahrpreises ist circa 90 Minuten vor dem Abholzeitpunkt fällig. Eine Autorisierung der Kreditkarte erfolgt bereits zum Buchungszeitpunkt. Sollten Kreditkartenabbuchungen nicht eingelöst oder ungerechtfertigt rückgebucht werden, kann Holmi der offene Betrag samt Spesen und einer angemessenen Bearbeitungsgebühr nachfordern.
  3. Die Rechnung wird direkt nach der Fahrt per E-Mail zugestellt oder wenn vorhanden im Nutzerkonto zum Download bereitgestellt. Der Monatsbericht, welcher alle im Zeitraum stattgefundenen Fahrten zusammenfasst, steht in den ersten Tagen des Folgemonats im Nutzerkonto zur Verfügung.
  4. Die Abrechnung für Individual- und Unternehmenskunden erfolgt individuell nach Vereinbarung.

Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. Für veröffentlichte Inhalte und Daten in den Holmi Systemen oder auf der Webseite, trägt der Nutzer selbst die Verantwortung. Dieser ist verpflichtet sich an das bestimmende Recht und Gesetz zu halten.
  2. Bei Verstoßen gegen oben angeführte Regeln ist Holmi befugt, den Nutzer zu sperren und sein Profil zu löschen.

Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB umfassen die gesamte Vereinbarung zwischen Holmi und dem Nutzer. Nebenabreden bestehen nicht. Sollten ergänzende Vereinbarungen wirksam werden, bedürfen diese der Schriftform. 
  2. Sollte ein angeführter Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nicht gültig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser Geschäftsbedingung am nächsten kommt.
  3. Holmi hat das Recht, die AGB’s und die Datenschutzbestimmungen einseitig zu ändern, soweit diese Änderungen rechtlich zumutbar sind. Die AGB’s können stets unter https://holmi.co/de/agbs/ eingesehen werden.
  4. Der Erfüllungsort ist Dornbirn. Es gilt österreichisches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Taxiunternehmen und deren Lenker

Leistung der Holmi GmbH (kurz: Holmi)

Hinweis: Taxiunternehmer werden im Nachfolgenden als Unternehmer bezeichnet. Taxilenker werden als Benutzer bezeichnet. Diese AGB´s sind für alle Unternehmer und Taxilenker rechtlich bindend, die direkt von Holmi sowie von einem Partner von Holmi Bestellungen vermittelt bekommen.

  1. Die Benutzung der Holmi Software und der Service sind kostenlos Taxiunternehmen und Taxilenker. Durch die Holmi Software wird dem Unternehmen die Chance geboten zusätzliche Aufträge zur Personenbeförderung zu bekommen. Dazu wird der Standort des Benutzers ermittelt. Dem Fahrgast werden ebenfalls folgende Daten übermittelt: Firmendaten des Unternehmers, Benutzername, Vor- und Nachname des Benutzers, seine Telefonnummer, sein Profilfoto, das PKW-Kennzeichen und seine User-ID. Sobald der Benutzer die Anwendung aktiviert, ist sein Standort für alle Fahrgäste und Nutzer zu sehen.
  2. Vor der Nutzung der Leistungen von Holmi hat sich der Unternehmer bzw. der Benutzer unter wahrheitsgemäßer Angabe der geforderten Daten  zu registrieren. Weiters ist durch den Unternehmer jeder Lenker sowie jedes zu verwendende Fahrzeug im Holmi Partnerportal vollständig anzulegen. Erst dann ist das Unternehmen bzw. der Benutzer berechtigt,  den Service zu nutzen.
  3. Die Nutzung des mobilen Endgerätes, sowie anfallende Internetkosten hat der Benutzer bzw. der Unternehmer selbst zu tragen.
  4. Für die Vermittlung einer Fahrt durch die Nutzung der Holmi Systeme zahlt der Unternehmer das vereinbarte Entgelt an Holmi.
  5. Eine Fahrtanforderung ist für den Fahrgast bzw. Nutzer kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist, es die Bestimmungen zulassen und sich der Fahrgast bzw. Nutzer an die geltenden AGB’s und Datenschutzbestimmungen hält.
  6. Durch die Benutzung der Holmi Systeme sowie der Beförderung eines Fahrgastes kommt ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag mit dem Nutzer zustande.
  7. Wird ein Vertrag zur Personenbeförderung zwischen einem Nutzer und einem Taxiunternehmer abgeschlossen richtet sich der Fahrpreis nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Änderung und Beendigung der Leistung

  1. Holmi kann jederzeit die Systeme ändern, um diese weiter zu entwickeln und zu verbessern oder die mit den Systemen erbrachten Leistungen nicht mehr anbieten.

Verfügbarkeit

  1. Der Benutzer bzw. das Unternehmen hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Holmi Systeme. Holmi ist jedoch bemüht auftretende Störungen schnellstmöglich zu beheben. Ebenfalls besteht keine Gewähr, dass zu jeder Uhrzeit und in jeder Umgebung ein geeigneter Transportdienst verfügbar ist.
  2. Darüber hinaus hat Holmi das Recht, seinen Service vorübergehend einzustellen, auch ohne die Benutzer/Unternehmen individuell zu informieren. Eine diesbezügliche Information erfolgt rechtzeitig über die Homepage von Holmi: http://www.holmi.co

Abrechnung und Zahlung der Vermittlungsleistung

  1. Die Abrechnung der Vermittlungsgebühr erfolgt direkt mit dem Unternehmer.
  2. Die Abrechnung erfolgt  nach vertraglicher Vereinbarung und unter Zusammenfassung der Angaben: Abrechnungszeitraum, Anzahl der erfolgreichen Vermittlungen, gesetzliche Mehrwertsteuer, Rechnungsbetrag und Auszahlungsbetrag.
  3. Die Rechnung der Gebühr wird per E-Mail an den Unternehmer übersandt bzw. kann im Holmi Partner Portal heruntergeladen werden.
  4. Die Gebühr für vermittelte Fahrtumsätze mit Barzahlung ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig. Bei Fahrtumsätzen mit Kreditkartenzahlung erfolgt die Zahlung der Gebühr durch Abzug vom Kreditkartenerlös. Ergibt sich aus der Saldierung von Kreditkartenerlös und Gebühren ein negativer Saldo, so wird dieser nach Eintritt der Fälligkeit vom Konto eingezogen. 
  5. Falls der Lastschrifteinzug mangels Kontodeckung oder anderen Gründen fehlschlägt, ist Holmi berechtigt, einen Aufwandsersatz in Höhe von bis zu EUR 50,- einzuheben.
  6. Der Unternehmer hat Holmi vor Nutzung der Anwendung zu ermächtigen, die zu zahlende Vermittlungsgebühr per Lastschrift von dessen Konto einzuziehen. Der Unternehmer verpflichtet sich, Holmi eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Einzugsermächtigung kann gegenüber Holmi jederzeit widerrufen werden.

Verrechnung und Zahlung der Fahrdienstleistung

  1. Holmi stellt dem Fahrgast bzw. dem Nutzer bei unbaren Fahrten im Namen und auf Rechnung des Unternehmers eine Rechnung über das Fahrtentgelt mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer aus und übernimmt das Inkasso für den Unternehmer. Es ist dabei unerheblich, ob der Unternehmer eine direkte Geschäftsbeziehung mit Holmi unterhält oder einem Partnernetzwerk angeschlossen ist.
  2. Die Verrechnung der Fahrdienstleistung erfolgt entweder durch Holmi selbst oder durch einen Partner von Holmi.

Vermittlung von vorbestellten Fahrten

  1. Der dem Nutzer angezeigte Preis gilt für eine Start und eine Zieladresse. Werden vom Nutzer Zwischenstopps oder Zusatzziele angefragt, so ist diesem Wunsch im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten und gegen adäquates Mehrentgelt nachzukommen. 
  2. Eine Stornierung der Transferfahrt durch den Fahrgast/Nutzer ist kostenlos, wenn diese mindestens 90 Minuten vor der Abholzeit erfolgt. Erfolgt die Stornierung später, ist vom Fahrgast der volle Fahrpreis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung durch den Fahrgast kann nur über das Buchungsportal vorgenommen werden. Umbuchungen werden grundsätzlich wie Stornierungen und Neubuchungen behandelt.
  3. Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Fahrgast nicht innerhalb 15 Minuten ab dem vereinbarten Abholzeitpunkt beim vereinbarten Abholort erscheint. Bei Flughafen- bzw. Bahnhofsabholungen verlängert sich die mitvereinbarte Wartezeit von 15 auf 45 Minuten.  Wird vom Nutzer eine längere Wartezeit angefragt, so ist diesem Wunsch im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten und gegen adäquates Mehrentgelt nachzukommen.

Allgemeine Pflichten des Unternehmers und dessen Benutzer

  1. Der Unternehmer und dessen Benutzer dürfen die Anwendung nur dann nutzen, wenn sie alle erforderlichen Genehmigungen für den Verkehr und den Betrieb mit Taxen besitzen bzw. für den Inhaber dieser Genehmigungen tätig sind. Weiters müssen alle gesetzlichen Vorgaben und Bestimmung in Verbindung mit dem Verkehr mit Taxen beachtet und erfüllt werden. Alle dafür erforderlichen Unterlagen, insbesondere Gewerbeberechtigungen, Führerscheine, Taxischeine, Strafregisterauszüge, Arbeitsverträge, Versicherungsbestätigungen können von Holmi jederzeit verlangt werden und müssen ausgehändigt werden. Darüber hinaus hat ein angestellter Benutzer sicherzustellen, dass sein Arbeitgeber (Unternehmer) der Nutzung zustimmt. Der Unternehmer hat sicherzustellen und haftet dafür, dass seine Mitarbeiter die allgemeinen Bedingungen kennen und einhalten. Der Unternehmer ist verpflichtet Holmi unverzüglich mitzuteilen, wenn ein angemeldeter Fahrer nicht mehr bei ihm tätig ist bzw. generell die bei Holmi angemeldeten Fahrzeuge und Mitarbeiter auf dem aktuellsten Stand zu halten. Eine Weitergabe von Aufträgen an Partner, Subunternehmer ist nicht erlaubt.
  2. Der Unternehmer berechtigt Holmi, in seinem Namen Rechnungen bzw. Rechnungsbelege für Bezahlungen per Kreditkarte auszustellen.
  3. Der Benutzer bzw. der Unternehmer darf für eine Fahrt, die mittels Kreditkarte bezahlt wird, keine Quittung/Rechnung an den Fahrgast ausgeben. Diese wird dem Fahrgast/Nutzer per E-Mail zugesandt.
  4. Das für die Nutzung erforderliche Smartphone ist im Fahrzeug fest zu installieren. Bei der Benutzung sind die Vorgaben der örtlich geltenden Straßenverkehrsgesetze zu beachten.
  5. Der Benutzer ist verpflichtet, seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig den entsprechenden Vorgaben von Holmi anzugeben. Sollte es zu Änderungen kommen, muss der Benutzer oder der Unternehmer diese anpassen.
  6. Der Benutzer oder das Unternehmen darf die zur Verfügung gestellte Software nicht kopieren, verändern oder entwickeln. Alle Rechte bleiben bei Holmi.
  7. Ebenfalls hat der Benutzer die Software so zu nutzen, dass keine Schäden oder Überbelastungen auftreten.
  8. Der Benutzer hat seinen Benutzernamen und sein Passwort sicher zu verwahren und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Für die Sicherheit seines Kontos ist der Benutzer und der Unternehmer verantwortlich. Sollten Dritte die Software benutzen muss der Benutzer oder der Unternehmer Holmi umgehend in Kenntnis setzen.
  9. Daten anderer Benutzer, welche die Software benutzen, darf der Benutzer oder das Unternehmen nicht an Dritte weitergeben.
  10. Holmi stellt sich von der Haftung gegenüber Dritten frei, wenn der Benutzer oder der Unternehmer eine Rechtsverletzung zu vertreten hat. Ebenfalls muss der Unternehmer Holmi umgehend informieren, wenn Dritte aufgrund seiner Rechtsverletzung Ansprüche gegenüber Holmi geltend machen.
  11. Der Unternehmer haftet für auftretende Schäden bei seiner Rechtsverletzung selbst.
  12. Der Unternehmer ist nach gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die anfallende Umsatzsteuer des Beförderungsentgelts ordnungsgemäß abzuführen.
  13. Der Unternehmer und dessen Lenker dürfen die über eine Bestellung bekanntgewordenen Kundendaten weder speichern, noch an Dritte weitergeben, noch einem anderen Zweck als der unmittelbaren Fahrdienstleistung zuführen.
  14. Der Unternehmer und dessen Benutzer stimmen den Datenschutzbestimmungen (https://holmi.co/de/datenschutz/) von Holmi ausdrücklich  zu.

Pflicht zur Annahme eines Beförderungsauftrages

  1. Das Taxiunternehmen ist verpflichtet, Beförderungsaufträge anzunehmen sofern der Benutzer die Anwendung benutzt und sein Fahrzeug frei ist.
  2. Ebenfalls ist der Benutzer eines Taxiunternehmens dazu verpflichtet, den Status seines Taxis (frei bzw. besetzt) stets wahrheitsgemäß zu aktualisieren.

Bewertungssystem

  1. Der Benutzer ist damit einverstanden, dass Fahrgäste bzw. Nutzer seine erbrachten Leistungen bewerten. Diese Bewertungen sind für Holmi, den Unternehmer und den Fahrgast stets einzusehen. Diese Daten werden gelöscht, sobald das Unternehmen oder Holmi den bestehenden Vertrag auflösen.
  2. Bei dauerhaft schlechten Bewertungen überprüft Holmi das Unternehmen und kann dieses bei Verstößen gegen die AGB’s oder die vertraglichen Vereinbarungen jederzeit von der Nutzung von Holmi ausschließen.

Vertragsdetails und Ausschluss von der Nutzung

  1. Der Vertrag zur Nutzung Holmi Systeme ist unbefristet und jederzeit ohne Angaben von Gründen unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen kündbar.
  2. Ebenfalls endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Benutzer oder das Unternehmen nicht mehr berechtigt ist, am Verkehr mit Taxen oder Mietwagen teilzunehmen.
  3. Bei Verstößen gegen die AGB’s oder gegen die vertraglichen Vereinbarungen kann der Benutzer oder das Unternehmen vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung von Holmi ausgeschlossen werden.
  4. Eine Sperrung erfolgt unter anderem auch dann, wenn das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren nicht rechtzeitig nachkommt oder die erteilte Einzugsermächtigung widerruft.

Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. Für veröffentlichte Inhalte und Daten in der Anwendung oder auf der Webseite trägt der Benutzer selbst die Verantwortung. Dieser ist verpflichtet sich an das bestimmende Recht und Gesetz zu halten.
  2. Bei Verstoßen gegen oben angeführte Regeln ist Holmi befugt, den Benutzer zu sperren und sein Profil zu löschen.

Schlussbestimmungen

  1. Sollte ein angeführter Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nicht gültig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser Geschäftsbedingung am nächsten kommt.
  2. Die Holmi GmbH (Holmi) hat das Recht, die AGB’s zu ändern, soweit diese rechtlich zumutbar sind. Die AGB’s können stehts unter https://holmi.co/de/agbs/ eingesehen werden.
  3. Der Erfüllungsort ist Dornbirn. Es gilt österreichisches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter von E-Kick-Scootern

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf eine Dienstleistung der Holmi GmbH (kurz: Holmi), welche die Vermietung von E-Kick-Scootern (kurz Rollmi) abbildet. Diese gelten in Ergänzung zu den weiter oben angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

Hinweis: Mieter bzw. Mieterinnen von einem E-Kick-Scooter (kurz: Scooter) werden im Nachfolgenden als Nutzer bezeichnet. 

Anforderungen für Nutzer der Dienstleistung 

Um die von Holmi angebotene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, muss der Nutzer folgenden Anforderungen erfüllen: 

  • Mindestens 16 Jahre alt sein. 
  • Ein validiertes Nutzerkonto bei Holmi haben.
  • Eine Kreditkarte oder ein anderes anerkanntes Zahlungsmittel haben.
  • Eine angemessene physische und mentale Fitness für das Fahren eines  Scooters besitzen.
  • Ein Minimum an Kenntnissen und Erfahrungen im Umgang und mit dem Fahren von E-Kick-Scootern. 
  • Kenntnis der lokalen und staatlichen Verkehrsregeln bzw. Gesetze. 
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden und akzeptiert haben. 

Preis und Zahlung der Dienstleistung

  1. Die Nutzungsgebühr der Dienstleistung beträgt
    • € 0,20,- pro angefangene Minute
    • € 1,- zum Entsperren des Scooters.
    • Alle Preise enthalten die österreichische Mehrwertsteuer.
  2. Die Rechnung für die Dienstleistung wird dem Nutzer nach Beendigung der Miete automatisch an die im Nutzerkonto angegebene E-Mail Adresse gesendet.
  3. Außerordentliche Gebühren
    • € 25,- (exkl. MwSt.) wenn ein Scooter außerhalb des in der App gekennzeichneten Gebiets zurückgegeben oder abgestellt wird
    • € 25,- (exkl. MwSt.) wenn die Miete nicht ordnungsgemäß beendet wurde.
    • € 50,- (exkl. MwSt.) bei Abstellen eines Scooters an nicht öffentlich zugänglichen Orten 
    • € 50,- (exkl. MwSt.) bei Abstellen eines Scooters in einer Fahr- oder Parkverbotszone 
    • € 200,- (exkl. MwSt.) bei Fahren ohne gültigen Mietvertrag bzw. Weitergabe der Zugangsdaten an andere Personen.
    • Alle anfallenden Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungskosten nach Verlust, die durch das Verschulden des Nutzers verursacht werden.
  4.  Die Zahlung des Preises erfolgt durch das Zahlungsmittel, welches im Nutzerkonto hinterlegt ist.
  5. Wenn Zahlungen an Holmi ausstehen, wird der Service für den Nutzer vorübergehend gesperrt bzw. kann auch das Vertragsverhältnis aufgelöst werden.
  6. Zahlungen sind ausstehend bzw. vom Nutzer auch zu leisten, wenn Holmi Bußgelder, Sanktionen oder andere Nachteile entstehen, die vom Nutzer verursacht wurden.
  7. Wenn die Forderung nicht durch das hinterlegte Zahlungsmittel beglichen werden kann, wird Holmi die Einbringung der offenen Forderung an ein Inkassobüro übergeben. 

Bereitstellung des Scooters und Beginn der Miete

  1. Das Gebiet in dem ein Scooter bereitgestellt wird, ist in der Holmi App farblich gekennzeichnet. 
  2. Nach der Bereitstellung muss der Nutzer überprüfen, ob der Scooter korrekt funktioniert und sich für den weiteren Betrieb eignet. Die Überprüfung umfasst beispielsweise das Funktionieren von Bremsen, Räder, Lichter und Reflektoren. Wird bei der Überprüfung ein Mangel entdeckt, ist dieser umgehend per E-Mail oder Anruf an Holmi zu melden.
  3. Die Anmietung von mehreren Scootern ist nicht erlaubt.  
  4. Während der Miete ist der Scooter sorgfältig und mit Bedacht auf andere Verkehrsteilnehmer zu benutzen. Um den Scooter zu parken muss der Seitenständer verwendet werden. Während der Miete darf der Scooter nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Bei Diebstahl des Scooters bzw. Vandalismus am Scooter ist unverzüglich eine polizeiliche Meldung zu machen. Weiters ist der Nutzer zum Ersatz des Scooters verpflichtet. 
  5. Während der Miete darf der Scooter nur vom Nutzer betätigt werden. Wir der Scooter an andere Personen weitergegeben, haftet der Nutzer für etwaige Vorfälle bzw. Schäden gegenüber Holmi oder Dritten. 
  6. Der Scooter darf nur von einer Person benutzt werden. Das Mitfahren ist verboten. 
  7. Das Transportieren von Gegenständen ist verboten. 
  8. Das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen ist verboten. 
  9. Der Scooter darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. 

Rückgabe des Scooters

  1. Der Scooter muss in der App gekennzeichneten Zone zurückgegeben werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. Ansonsten können zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt werden. Beim Abstellen an dafür nicht vorgesehenen Plätzen kann die Beendigung der Miete durch Holmi verhindert werden. 
  2. Wenn der Scooter nicht ordnungsgemäß (laut Anleitung in der App) abgemietet wird und dadurch einem Diebstahl oder Vandalismus unterliegt, ist der Nutzer dafür verantwortlich und hat den Schaden zu ersetzen. 
  3. Für die Rückgabe müssen die in der App angegebenen Schritte befolgt werden. Insbesondere muss zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßer Parkmöglichkeit ein Foto vom abgestellten Scooter gemacht werden. 
  4. Der Scooter muss unter den gleichen Bedingungen zurückgegeben werden, wie dieser zur Verfügung gestellt wurde. 
  5. Der Scooter darf an folgenden Plätzen nicht geparkt werden: an Bäumen, an und in Gebäuden, an Zäunen Dritter, auf Gehwegen, auf Haupt- und Nebenstraßen mit Personenverkehr, auf Fussgängerübergängen (Zebrastreifen), Fahrradwegen, Halte- und Parkverboten, Hinterhöfen.
  6. Wird der Scooter 24 Stunden nicht verwendet, wird die Miete automatisch beendet. 

Unfälle

  1. Ist der Nutzer in einen Unfall verwickelt, ist der Nutzer dazu verpflichtet, die örtliche Polizei zu informieren und den Unfallhergang bestmöglich zu dokumentieren. Weiters ist auch unverzüglich Holmi unter 0660/1924992 oder info@holmi.at zu informieren. 
  2. Der Nutzer übernimmt im Falle eines Unfalles die Verantwortung, wenn dies auf seine Schuld zurückzuführen ist. Diese Verpflichtung umfasst die Beseitigung und Wiedergutmachung von Sach,- Personen,- und Vermögensschäden gegenüber Dritten sowie entstandene Rechtskosten und Reparaturkosten gegenüber Holmi. 
  3. Holmi behält sich das Recht vor, alle erforderlichen Nutzerdaten an die Polizei bzw. die Behörden weiterzuleiten um eine schnellstmögliche Aufklärung zu gewährleisten. 

Verkehrsverstöße

  1. Der Nutzer ist allein für die von ihm vorgenommenen Verkehrsverstöße verantwortlich. Alle daraus resultierenden Bußgelder, Strafen (z.B. Parkstrafen), Gebühren und Rechtskosten sind vom Nutzer zu übernehmen. 
  2. Holmi behält sich das Recht vor, alle erforderlichen Nutzerdaten an die Polizei bzw. die Behörden weiterzuleiten um eine schnellstmögliche Identifikation des Nutzers zu gewährleisten. 

Haftungsausschluss

  1. Holmi sagt nicht zu, dass die Dienstleistung jederzeit und unterbrechungsfrei funktioniert. 
  2. Holmi haftet nicht für leicht fahrlässig verschuldete Schäden.

Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. Für veröffentlichte Inhalte und Daten in der Anwendung oder auf der Webseite trägt der Benutzer selbst die Verantwortung. Dieser ist verpflichtet sich an das bestimmende Recht und Gesetz zu halten.
  2. Bei Verstoßen gegen oben angeführte Regeln ist Holmi befugt, den Benutzer zu sperren und sein Profil zu löschen.

Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB umfassen die gesamte Vereinbarung zwischen Holmi und dem Nutzer. Nebenabreden bestehen nicht. Sollten ergänzende Vereinbarungen wirksam werden, bedürfen diese der Schriftform.
  2. Sollte ein angeführter Punkt dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nicht gültig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, welche dem wirtschaftlichen Zweck dieser Geschäftsbedingung am nächsten kommt.
  3. Die Holmi GmbH (Holmi) hat das Recht, die AGB’s zu ändern, soweit diese rechtlich zumutbar sind. Die AGB’s können stehts unter https://holmi.co/de/agbs/ eingesehen werden.
  4. Der Erfüllungsort ist Dornbirn. Es gilt österreichisches Recht.
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